Beschreibung
Wenn du Kryptowährungsdaten in einem Steuertool (z.B. CoinTracking oder Blockpit) aufbereiten möchtest und dabei Hilfe brauchst, bist du bei uns genau richtig!
In unserer 30 bis 60 minütigen vertraulichen Online-Beratung helfen wir dir bei der Auswahl und Nutzung von Krypto-Steuer-Tools für Österreich, damit du deine Krypto-Transaktionshistorie vollständig abbilden kannst.
Unsere Berater unterstützen dich auch gerne bei umfangreichen Problemstellungen, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Wir helfen dir z.B. wenn
- es Fehlermeldungen im Steuertool gibt
- Daten nicht oder nicht korrekt importiert werden
- der Steuerreport fehlerhaft scheint
- Transaktionen nicht miteinander verknüpft sind
- vom Steuertool angezeigte Bilanzen nicht stimmen
- Transaktionen doppelt angezeigt werden
- du Fragen zur Bedienung deines Steuertools hast
In einer Online-Beratung kann auch geklärt werden, ob wir die Krypto-Datenaufbereitung teilweise oder zur Gänze für dich übernehmen sollen.
Tipp: Du kannst während der Online-Beratung auch deinen Bildschirm teilen, um z.B. Fehler in deinem Steuertool oder relevante Transaktionen und Daten herzuzeigen.
Bitte beachte, dass wir in der Online-Beratung zu Krypto-Steuer-Tools keine spezifischen steuerlichen Empfehlungen oder Ratschläge erteilen dürfen. Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Fragen zur Dokumentation deiner Daten in einem Krypto-Steuer-Tool wie CoinTracking oder Blockpit. Bei steuerlichen Fragen kannst du die Krypto-Steuerberatung auf unserer Plattform cryptotax nutzen, wo wir gemeinsam mit Enzinger Steuerberatung umfassende Beratungsleistungen und hilfreiche Informationen anbieten.
Buche einfach einen Termin, um Probleme mit deinem Steuertool zu lösen und um deine Kryptowährungen für die Steuererklärung oder einen Mittelherkunftsnachweis aufzubereiten. Wir helfen dir gerne weiter!
Bei Fragen zu Mittelherkunftsnachweisen, kannst du gerne hier eine Beratung buchen.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung zur Online-Beratung und anderen Dienstleistungen findest du in der Auftragsvereinbarung und in unseren AABs.
Dem Kunden bzw. der Kundin steht das gesetzliche Gewährleistungsrecht zu.