Der Besitz von Kryptowährungen und anderen Krypto-Assets (NFTs, Ordinals, usw.) war lange Zeit eine ziemlich anonyme bzw. pseudonyme Angelegenheit. Mittlerweile gibt es verschiedene Blockchain-Forensik-Tools, die Hinweise auf Besitzverhältnisse sammeln können. Banken müssen sich damit auseinandersetzen, wenn Kund:innen Gelder von Kryptowährungs-Plattformen auf ihr Bankkonto überweisen und die Mittelherkunft geprüft wird.

Und auch Krypto-Plattformen, die schon jetzt vielerorts dazu verpflichtet sind ihre Kund:innen zu identifizieren, müssen vermehrt prüfen, von wem Kryptowährungen kommen bzw. an wen diese transferiert werden, wenn ihre Plattform in diese Transfers involviert ist.

Wenn Transfers an unhosted wallets gehen – sprich Wallets, die keiner Krypto-Plattform gehören – kann beim Kunden bzw. der Kundin nachgefragt werden, ob diese Wallets ihnen gehören. Krypto-Besitzverhältnisse können mittlerweile auf verschiedene Arten geprüft werden, sofern Kund:innen mithelfen. Wir gehen hier auf die Wichtigsten ein.

Besitz vs. Eigentum von Kryptowährungen: Eine wichtige Unterscheidung

Kryptowährungen gelten in Österreich gemäß dem ABGB als Sachen, wodurch sowohl Besitz als auch Eigentum an ihnen begründet werden können. Im rechtlichen Kontext ist es wichtig, zwischen Besitz und Eigentum zu unterscheiden: Besitz bedeutet, eine Sache in Gewahrsam zu haben und den Willen zu haben, sie zu behalten, unabhängig davon, ob der Besitz rechtmäßig erlangt wurde.

Eigentum hingegen ermöglicht es, uneingeschränkt über eine Sache zu verfügen und andere von deren Nutzung auszuschließen. Um Eigentum zu erwerben, sind ein rechtlicher Titel wie ein Kauf- oder Schenkungsvertrag sowie der Modus, also die tatsächliche Übergabe der Sache, erforderlich. Bei Kryptowährungen erfolgt die Übergabe typischerweise durch Übertragung auf ein Wallet, das unter der Kontrolle des Erwerbers steht, oder durch Weitergabe der entsprechenden Schlüssel („private key“).

Beachte

In Diskussionen über Blockchain-Transaktionen wird oft behauptet, dass durch die Blockchain ein Eigentumsnachweis („Proof-of-Ownership“) erbracht werden könne. Dies ist rechtlich jedoch nicht korrekt, da, aufgrund der Pseudoanonymität der Blockchain-Daten, nicht der tatsächliche Eigentümer bzw. die tatsächliche Eigentümerin identifiziert werden kann.

Für den Erwerb von Eigentum an Kryptowährungen ist zusätzlich zur tatsächlichen Übergabe (Modus) ein gültiger rechtlicher Titel wie ein Kaufvertrag erforderlich, der durch die Offenlegung weiterer Informationen nachgewiesen werden kann. Bei derivativem Eigentumserwerb müsste auch die Eigentümereigenschaft der Vormänner gegeben sein – z.B. bei einem Kauf, einer Schenkung oder einem Tausch sollten die Vorbesitzer:innen der Kryptowährung auch die Eigentümer:innen der Kryptowährung gewesen sein.

Im Gegensatz zum Nachweis des Eigentums, kann der Nachweis des Besitzes rechtlich durch die Bestätigung der tatsächlichen Verfügungsgewalt, beispielsweise durch den Satoshi-Test oder andere Methoden, relativ einfach erbracht werden.

Visuelle Besitz-Nachweise für Wallets

Bei visuellen Nachweisen handelt es sich vorrangig um Screenshots, die Kund:innen von ihren Wallets anfertigen, um nachzuweisen, dass jene Blockchain-Adresse, an die eine Transaktion von einer Krypto-Plattform aus gehen soll, ihnen gehört. Da jede:r nur Zugang zum eigenen Wallet haben sollte, sollte ein Screenshot belegen, dass dieses Wallet der betreffenden Person gehört.

Diese Art des Nachweises ist für Kund:innen sehr einfach zu erbringen. Jedoch sollte bedacht werden, dass visuelle Nachweise z.B. mit Grafik-Software manipuliert werden könnten.

Daher sollten visuelle Nachweise idealerweise in Kombination mit anderen Belegen genutzt werden, z.B. mit einer vollständigen Transaktionshistorie und einem Mittelherkunftsnachweis.

Digitale Signaturen als Nachweis für Krypto-Besitz

Es gibt verschiedene Arten von digitalen Signaturen, die auf Blockchains umgesetzt werden können.

Bei einer digitalen Signatur muss der Kunde bzw. die Kundin entweder manuell eine bestimmte Nachricht in die Wallet-Software kopieren, oder es wird automatisch eine Nachricht an das unhosted wallet geschickt, die der Nutzer bzw. die Nutzerin im Wallet nur noch signieren muss (AOPP – Address Ownership Proof Protocol).

Der Vorteil von digitalen Signaturen ist, dass sie leichter und oft automatisiert geprüft werden können, was Krypto-Dienstleister entlastet. Außerdem ist es sicherer als ein Screenshot, der grafisch manipuliert werden könnte. Jedoch kann gerade das manuelle Signieren für viele Nutzer:innen eine Herausforderung sein. AOPP hingegen wäre einfacher zu nutzen, wird jedoch nicht von allen Wallet-Anbietern unterstützt.

Wie der Satoshi-Test Krypto-Besitz nachweisen kann

Der Satoshi-Test kann mit jedem Wallet durchgeführt werden und ist prinzipiell einfach in der Handhabung. Der Name Satoshi-Test kommt von der kleinsten Bitcoin-Einheit. Hier geht es darum, dass Krypto-Dienstleister ihre Kund:innen instruieren eine bestimmte, sehr geringe Menge einer Kryptowährung in einem bestimmten Zeitraum an die Plattform zu senden und damit nachzuweisen, dass das Wallet, von dem der Transfer ausgeht, in ihrem Besitz steht.

Kryptowährungen versteuern Österreich

Im Gegensatz zu visuellen Nachweisen und digitalen Signaturen, fallen beim Satoshi-Test gewisse Kosten für Kund:innen an. Es kann auch herausfordernd sein, bei Kryptowährungen, die auf UTXO basieren, von einer bestimmten Blockchain-Adresse aus zu senden. Bei UTXO-Kryptowährungen wie Bitcoin können Krypto-Bestände auf sehr viele Adressen aufgeteilt sein.

Unter Aufsicht ins eigene Wallet einloggen

Die genannten Besitznachweise schließen Manipulationen nicht gänzlich aus, daher wird in der Praxis z.B. von Banken immer wieder verlangt, dass Kund:innen in die Filiale kommen und sich dort unter Aufsicht in ihr Wallet oder Kundenkonto bei Börsen einloggen (natürlich ohne die Login-Daten mit der Bank zu teilen).

Dies kann für Einzelfälle eine praxistaugliche Möglichkeit sein, um die Echtheit eines Krypto-Besitznachweises zu gewährleisten. Jedoch ist dies auch mit einem gewissen Aufwand für Bank und Kunde bzw. Kundin verbunden.

Gefahren bei Krypto-Besitznachweisen

Bei visuellen Nachweisen (Screenshots) wäre es möglich, dass das betroffene Wallet jemand anders gehört und diese Person den Screenshot erstellt, der dann vom betroffenen Kunden an die Krypto-Plattform weitergeleitet wird. Dabei würde der Kunde nur so tun, als ob ihm das betroffene Wallet gehört.

Digitale Signaturen schließen ebenfalls nicht aus, dass Personen zusammenarbeiten und eine andere Person als der Kunde bzw. die Kundin die Nachricht signiert. Dasselbe Risiko besteht beim Satoshi-Test, wenn der Betrag in Wirklichkeit nicht vom Kunden bzw. der Kundin, sondern von einer anderen Person transferiert wird.

Unabhängig vom Krypto-Besitznachweis kann also eine Kombination mit weiteren Belegen sinnvoll sein, insbesondere wenn es Auffälligkeiten in der Transaktionshistorie gibt. Diese Belege können den Einsatz von Forensik-Tools, Analyse der Transaktionshistorie und Blockchain-Daten, sowie umfassendere Mittelherkunftsnachweise beinhalten.

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