Auftragsvereinbarung
Der Auftraggeber beauftragt die Enzinger Steuerberatung GmbH (im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt), auf Grund der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit der Auftraggeber verantwortlich ist (im Sinne der jeweiligen Vollständigkeits- und Richtigkeitsformel der Finanzverwaltung), mit der Durchführung folgender Dienstleistungen.
1. Datenaufbereitung bzw. Datenkontrolle Krypto-Transaktionsdaten
1.1. Leistungsumfang: Einpflegen von Rohdaten in das Krypto-Steuertool
Auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Rohdaten übernimmt die Auftragnehmerin das Einpflegen dieser Rohdaten in ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Krypto-Steuertool. Alternativ kann auch die Auftragnehmerin für den Auftraggeber einen Account in einem Krypto-Steuertool anlegen und dort die Rohdaten einpflegen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Rohdaten übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Verantwortung und Haftung, diese liegt allein beim Auftraggeber. Ein Krypto-Steuertool ist eine Software in Form einer Webanwendung oder App, welche Transaktionen mit Krypto-Assets sammelt und verarbeitet, um darauf aufbauend einen Steuerreport zu erstellen. Das Einpflegen der Rohdaten kann in Abhängigkeit des jeweiligen Krypto-Steuertool auf unterschiedliche Weise erfolgen (API-Schnittstelle, CSV-File der vom Auftraggeber verwendeten Kryptowährungsbörsen, Kryptowährungsplattformen, Wallet-Anbietern). Ob Rohdaten aus API-Schnittstellen bzw. CSV-Files von verwendeten Kryptowährungsbörsen bzw. Kryptowährungsplattformen bzw. Wallet-Anbietern richtig und vollständig in das Krypto-Steuertool importiert werden, kann von der Auftragnehmerin nur stichprobenartig überprüft werden. Etwaige Softwarefehler des Anbieters des Krypto-Steuertool bzw. der verwendeten Kryptowährungsbörsen bzw. Kryptowährungsplattformen bzw. Wallet-Anbietern liegen nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin. Für derartige Fehler übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Verantwortung oder Haftung.
1.2. Datenkontrolle (QTR=„questr-Transaction-Report“)
Nach dem Einpflegen der Rohdaten können, sofern vom Auftraggeber beauftragt, von der Auftragnehmerin gewisse stichprobenartige Überprüfungshandlungen hinsichtlich der Korrektheit, Vollständigkeit und Verständlichkeit der Daten durchgeführt werden. Der QTR stellt eine Einschätzung der Datenverarbeitung der vom Auftraggeber übermittelten Daten im Krypto-Steuertool aufgrund von Stichproben und analytischen Untersuchungshandlungen dar. Eine lückenlose und vollständige Überprüfung ist nicht Gegenstand des Leistungspakets. Die Auftragnehmerin bewertet anhand von Stichproben innerhalb des Datensatzes und auf Basis von ausgewählten qualitativen und quantitativen Kriterien die Datenqualität der Krypto-Transaktionsdaten im Krypto-Steuertool und gibt im Rahmen des QTR-Reports Feedback bzw. Handlungsempfehlungen, wie man diese verbessern könnte. Der QTR bewertet die vorliegenden Daten anhand der Kriterien Korrektheit, Vollständigkeit und Verständlichkeit. Der „questr-Transaction-Report“ (kurz: QTR) kann in der Folge für weitere inhaltliche Schlussfolgerungen genutzt werden.
1.3. Preis
Die erbrachten Dienstleistungen werden nach Stunden abgerechnet. Es kommt der Stundensatz von EUR 220,00 zuzüglich Umsatzsteuer (= Gesamtpreis EUR 264,00) zur Anwendung. Die kleinste verrechenbare Einheit beträgt eine Viertelstunde. Der Betrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
Sofern Kosten für die Nutzung des Krypto-Steuertool bei der Auftragnehmerin anfallen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Nicht im Leistungsumfang umfasst ist die steuerliche Würdigung der Daten bzw. die steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Kryptowährungen und Kryptowerten.
Hinsichtlich der Valorisierung der vereinbarten Stundensätze wird auf Punkt 4.4. der AAB für Krypto-Assets verwiesen.
2. Mittelherkunftsnachweis
2.1. Leistungsumfang
Der Auftraggeber beauftragt die Auftragnehmerin auf Basis der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte mit der Erstellung eines schriftlichen Mittelherkunftsnachweises. Dienstleister im Finanzbereich (z.B. Banken, Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 2 Z 22 FM-GwG, etc.) sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 4 FM-GwG gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden nach der Herkunft ihrer Mittel (gesetzliches Zahlungsmittel als auch Krypto-Assets) zu befragen. Der von der Auftragnehmerin erstellte Mittelherkunftsnachweis wird ausschließlich im Interesse des Auftraggebers (= Berichtsadressat) erstellt und dient ihm als Informationsgrundlage. Ob die zugrundeliegenden Daten und die durchgeführten Untersuchungshandlungen für den vom Auftraggeber gedachten Zweck geeignet und ausreichend sind, ist von der Auftragnehmerin nicht zu verantworten. Im Rahmen des Mittelherkunftsnachweises erfolgt eine Berichterstattung primär in Form von tatsächlichen Feststellungen. Soweit möglich, werden auf Basis dieser Feststellungen von der Auftragnehmerin erste, nicht abschließende Schlussfolgerungen gezogen, die vom Auftraggeber zu verifizieren sind. Zusicherungen bzw. Bestätigungen werden von der Auftragnehmerin nicht abgegeben bzw. nicht erteilt. Die Weitergabe des Mittelherkunftsnachweises durch den Auftraggeber an Dienstleister im Finanzbereich (z.B. Banken, Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 2 Z 22 FM-GwG, etc.) liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers; eine Verantwortung bzw. Haftung der Auftraggeberin gegenüber Dienstleistern im Finanzbereich (z.B. Banken, Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 2 Z 22 FM-GwG, etc.) ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Erstellung eines Mittelherkunftsnachweises ist eine richtige und vollständige Datenaufbereitung der Krypto-Transaktionsdaten in einem Krypto-Steuertool. Ohne richtige und vollständige Datenaufbereitung kann von der Auftragnehmerin kein Mittelherkunftsnachweis erstellt werden.
Sollte der Auftraggeber über keine Datenaufbereitung in einem Krypto-Steuertool verfügen bzw. stellt sich heraus, dass diese Datenaufbereitung nicht für einen Mittelherkunftsnachweis geeignet bzw. mangelhaft oder unvollständig ist, wird die Auftragnehmerin die Datenaufbereitung (Leistungen siehe Punkt 1.1.) vornehmen, wobei vom Auftraggeber alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen sind.
Sollte der Auftraggeber bereits über eine nach seiner Einschätzung richtige und vollständige Datenaufbereitung in einem Krypto-Steuertool verfügen, wird von der Auftragnehmerin jedenfalls eine Datenkontrolle (Leistung siehe Punkt 1.2.) durchgeführt. Sollten sich im Zuge der Datenkontrolle („QTR“, Leistung siehe Punkt 1.2.) herausstellen, dass die Datenaufbereitung unvollständig bzw. mangelhaft ist, wird die Auftragnehmerin die Datenaufbereitung im Krypto-Steuertool (Datenaufbereitung, Leistung siehe Punkt 1.1.) vornehmen, wobei vom Auftraggeber alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen sind.
2.2. Preis
Die erbrachten Dienstleistungen werden nach Stunden abgerechnet. Es kommt der Stundensatz von EUR 220,00 zuzüglich Umsatzsteuer (= Gesamtpreis EUR 264,00) zur Anwendung. Die kleinste verrechenbare Einheit beträgt eine Viertelstunde. Der Betrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
Sofern Kosten für die Nutzung des Krypto-Steuertools bei der Auftragnehmerin anfallen, ist diese berechtigt, diese an den Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Nicht im Leistungsumfang umfasst ist die steuerliche Würdigung der Daten bzw. die steuerliche Beratung in Zusammenhang mit Kryptowährungen und Krypto-Werten.
Hinsichtlich der Valorisierung der vereinbarten Stundensätze wird auf Punkt 4.4. der AAB für Krypto-Assets verwiesen.
3. Online-Beratung Krypto-Steuertools und Online-Beratung Mittelherkunftsnachweis
3.1. Leistungsumfang
Die Auftragnehmerin bietet auf der Webseite questr.io vertrauliche Online-Beratungen (30/60 Minuten) zu den Themen Krypto-Steuertools und Mittelherkunftsnachweis an. Im Rahmen einer solchen Online-Beratung werden keinesfalls steuerliche Beratung in Zusammenhang mit Kryptowährungen durchgeführt. Steuerliche Beratungen in Zusammenhang mit Kryptowährungen sind auf der Webseite crypto-tax.at zu buchen.
3.2. Preis
Der Preis für eine Online-Beratung im Ausmaß von 30 Minuten beträgt EUR 110,00 zuzüglich 20% Umsatzsteuer (= Gesamtpreis EUR 132,00) bzw. für 60 Minuten EUR 220,00 zuzüglich 20% Umsatzsteuer (= Gesamtpreis EUR 264,00).
Hinsichtlich der Valorisierung der vereinbarten Stundensätze wird auf Punkt 4.4. der AAB für Krypto-Assets verwiesen.
4. Sonstiges
Die Auftragsnehmerin ist berechtigt, sich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages (Dienstleistungen laut Punkt 1 bis 3) geeigneter Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) zu bedienen.
Für die Durchführung des Auftrages gelten die folgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen – Verbraucher.